FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • mindestens 21 Jahre alt sein
  • seit mindestens 6 Monaten deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (welcher Ort ist nicht wichtig, nur das Staatsgebiet)
  • kein Mitglied einer anderen Anbauvereinigung sein

Für den Beitritt benötigen wir einen unterschriebenen Mitgliedsantrag von dir. Den Antrag erhältst du automatisch nach dem Ausfüllen der Mitgliedschaftsanfrage auf unserer Website.

Zusätzlich sind wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, im Rahmen eines persönlichen Termins dein Ausweisdokument zu prüfen und zu kopieren.

Du kannst dafür während unserer regulären Weitergabezeiten an unserem Standort in der Buckower Straße 26, 15236 Frankfurt (Oder), vorbeikommen:

  • mittwochs von 17:30 bis 19:30 Uhr
  • sonntags von 13:00 bis 15:00 Uhr

Unser Standort ist gut mit dem ÖPNV erreichbar. Von der Haltestelle „Gartenstadt“ (Straßenbahnlinie 4) erreichst du uns in etwa 10 Minuten zu Fuß.

Gerne vereinbaren wir auch einen alternativen Termin für deinen Beitritt. Kontaktiere uns hierzu einfach per E-Mail an info@oderblueten.org.

Für die gestaffelten Mitgliedsbeiträge zur Bezahlung des Cannabis bieten wir neben dem Lastschrifteinzug auch die Barzahlung an. Kartenzahlung wollen wir in Zukunft auch anbieten.

So kannst Du selbst entscheiden, ob Du Deinen monatlichen Bedarf im Voraus planst oder flexibel vor Ort beziehst.

Lastschrifteinzug

Beim Lastschrifteinzug meldest Du Deinen monatlichen Bedarf über ein vereinsinternes Formular an.

Die Bedarfsmeldung muss jeweils bis spätestens zum 25. eines Monats für den Folgemonat erfolgen. Der entsprechende gestaffelte Mitgliedsbeitrag gemäß Beitragsordnung wird anschließend zum Monatsbeginn per Lastschrift eingezogen.

Damit entsteht Dein Anspruch auf die angemeldete Cannabis-Menge. Nicht bezogene Mengen können noch im Folgemonat abgeholt werden. Danach verfällt der Anspruch.

Wenn sich dein Bedarf an Cannabis verringert oder erhöht kannst du das Formular in unserer Cloud erneut ausfüllen und so deine Bedarfsanmeldung aktualisieren. Änderst du die Bedarfsanmeldung nicht, gehen wir davon aus dass der aktuelle Bedarf dem Bedarf des Vormonats entspricht.

Barzahlung

Bei der Barzahlung entfällt die vorherige Bedarfsmeldung vollständig.

Du kannst während unserer Weitergabezeiten flexibel die gewünschte Menge beziehen – selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Höchstmenge von 50 g pro Monat.

Wann und wo kann ich das Cannabis abholen?

Die Abholung ist während unserer Weitergabezeiten:

  • mittwochs von 17:30 bis 19:30 Uhr
  • sonntags von 13:00 bis 15:00 Uhr

an unserem Standort in der Buckower Straße 26, 15236 Frankfurt (Oder) möglich.

Unser Standort ist gut mit dem ÖPNV erreichbar. Von der Haltestelle „Gartenstadt“ (Straßenbahnlinie 4) erreichst du uns in etwa 10 Minuten zu Fuß.

Alle Gebühren und Beiträge sind in unserer Beitragsordnung geregelt.

Bei Eintritt fällt derzeit eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von 50 € an. Zusätzlich entrichtet jedes Mitglied einen monatlichen Basisbeitrag von 10 €.

Für die Weitergabe von Cannabis fallen – abhängig von der individuell gewünschten Menge – zusätzlich gestaffelte Beiträge an:

  • 5 g: 45 €
  • 10 g: 80 €
  • 15 g: 120 €
  • 20 g: 150 €
  • 25 g: 185 €
  • 40 g: 290 €
  • 50 g: 325 €

Beispiel:

Wählst du eine Abgabestufe von 15 g, beträgt dein Beitrag im ersten Monat insgesamt 180 € (50 € Beitrittsgebühr + 10 € Basisbeitrag + 120 € gestaffelter Beitrag). Bleibst du in den folgenden Monaten bei derselben Abgabestufe, zahlst du monatlich 130 € (10 € Basisbeitrag + 120 € gestaffelter Beitrag).

Nach vorheriger Vereinbarung mit unserem Schatzmeister kann die Beitrittsgebühr auch in Raten gezahlt werden.

Unser Ziel ist es, die Preise für unser Cannabis mit wachsender Mitgliederzahl und steigenden Produktionskapazitäten kontinuierlich zu senken. Die Bekämpfung des Schwarzmarktes und die Schaffung eines gemeinschaftlich getragenen Angebots haben für uns höchste Priorität.

Bei uns kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bis zu 50 g Cannabis pro Monat bezogen werden.

Dabei dürfen auf Grundlage des Gesetzes max. 25 g Cannabis auf einmal abgeholt werden.

Wir legen viel Wert auf ein solidarisches und gemeinschaftliches Eigenleben unseres Vereins und halten viel von unseren Mitgliedern – die Oderblüten sind ein Gemeinschaftsprojekt und keine Firma in Vereinshülle.

Als Mitglied kannst du dich insbesondere bei größeren Arbeitseinsätzen einbringen, zum Beispiel beim Umtopfen oder bei der Ernte. Wenn du handwerkliches Interesse hast, besteht auch Bedarf an Unterstützung bei Arbeiten an unserem Produktionsgebäude.

Informationen zu Arbeitseinsätzen erhältst du per E-Mail oder bei Interesse über unsere WhatsApp-Gruppe, in der auch der Austausch mit anderen Mitgliedern möglich ist.

Als Vereinsmitglied bist du selbstverständlich auch stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung, dem obersten Organ des Vereins. Dort beraten wir über den Stand und die Planung unseres Vereins und wählen den Vorstand sowie den Anbaurat. Der Anbaurat begleitet die Umsetzung des Anbaus, schlägt Sorten vor und berät über die Preisgestaltung. Wenn du regelmäßig am Anbau mitwirken möchtest, kannst du dich in der Mitgliederversammlung auch für den Anbaurat aufstellen lassen.

In unserer Satzung kannst du dich mit den Zielen und Strukturen unseres Vereins vertraut machen.